Schlagetersiedlung

Die Planung

Etwa einen Kilometer südlich der Wilhelm-Gustloff-Siedlung befand sich die Schlagetersiedlung. Trotz des Anspruchs, alle Bevölkerungsschichten in einer Siedlung zu vereinigen, hatte man eine klare räumliche Trennung vorgenommen. Dabei scheint vor allem die Profilierung der städtischen Leistung ein Grund gewesen zu sein. Während die staatlichen Kleinheimstätten eher als Pflicht betrachtet wurden, konnte man in der städtischen Siedlung mit der Kür glänzen. Um Verwechslungen auszuschließen, musste es eine räumliche Trennung geben. Der Plan der Schlagetersiedlung (heute Golzheimer Siedlung oder Rheinparksiedlung), die im südlichen Teil des Ausstellungsgeländes am Rhein entstehen sollte, zeigt 84 Häuser. 1 Die Siedlungsfläche wird hier durch zwölf Straßen in sechs verschiedenförmige Parzellen geteilt, die aus jeweils zehn oder mehr Grundstücken bestehen. Die Häuser liegen alle parallel zur jeweils angrenzenden Straße, sind aber in unregelmäßiger Folge an den Straßenrand vorgerückt bzw. davon zurückgenommen, womit die „den Siedlungen der Nachkriegszeit eigene Eintönigkeit und Schematisierung“ 2 vermieden wird. Die jeweils ersten Häuser am Straßeneingang stehen vorgerückt in der Nähe der Straße und bilden so eine Art Tor. Einige der dem Baumbestand angepassten und daher ungleichmäßig und etwas verwinkelt laufenden Straßen treffen sich an einem Platz und bilden dort den ‚Dorfanger‘, den zentralen Punkt der Siedlung, auf welchem die unverzichtbare ‚Dorflinde‘ steht. Hier befindet sich eines der wenigen zweigeschossigen Gebäude der Siedlung, ein Geschäftshaus mit drei Läden und einer Gaststätte. Gegenüber diesem Gebäude, auf der anderen Seite des Angers, steht das Atelierhaus, dahinter das Gemeinschaftshaus der Künstler.

A700 Lageplan der Schlagetersiedlung Q StAD xviii 1822
A700 Lageplan der Schlagetersiedlung Q StAD xviii 1822

Von den 84 auf dem Plan verzeichneten Bauten wurden das Geschäftshaus, das Künstlergemeinschaftshaus, das Atelierhaus, zehn weitere Künstlerhäuser sowie acht Musterhäuser durch die Stadt errichtet. Um das Stadtsäckel zu schonen, wurde die Bebauung der restlichen Grundstücke an private Bauherren vergeben. Die Baukosten lagen zwischen 7.000 und 50.000 RM, die Anliegerkosten waren nach der Größe der Häuser bzw. den Baukosten gestaffelt und lagen zwischen 2.500 und 5.600 RM. Die Erbpacht richtete sich nach Lage und Größe der Grundstücke und betrug zwischen 0,20 und 0,50 RM pro Jahr und Quadratmeter.

Die Gestaltungsgrundsätze

Um trotz der großen Zahl von beteiligten Bauherren und Architekten die angestrebte Einheitlichkeit in der Gestaltung zu garantieren, war die Aufsicht über die Planung und Ausführung der Bauten in die Hand Peter Grunds gelegt worden, dem Verantwortlichen für die künstlerische Seite der Ausstellung.

Als im Herbst 1935 die ersten Nachfragen bezüglich der Häuser an die Ausstellungsleitung gerichtet wurden, standen weder für den Erwerb der Grundstücke noch für die Ausführung der Bauten Bedingungen fest. Sicher war zu diesem Zeitpunkt nur, dass die Grundstücke nicht verkauft, sondern unter Erbpacht vergeben werden sollten, damit die Grundstücke immer als Ganzes erhalten blieben.

Da man außer der etwas vagen Vorstellung, dass die ‚Ausstellungsstadt‘ in „bodenständiger, der Landschaft angepasster Bauweise“ zu errichten sei 3 und ihr Erscheinungsbild den „niederrheinischen Charakter“ 4 widerspiegeln müsse, keinerlei Richtlinien besaß, wurde Grund damit beauftragt, diese festzulegen. Die Grundstücke teilte er straßenweise in Preisgruppen auf, die den jeweiligen Preisrahmen für das Haus angaben. Diese Preisstaffelung entsprach den Vorgaben, die schon entwickelt worden waren, als man noch geplant hatte, alle Häuser durch die Stadt errichten zu lassen. Letztendlich konnte man auch diese Aufteilung in Zonen mit Häusern gleicher Preisklasse nicht einhalten und beschränkte sich auf die Errichtung je eines Musterhauses in jeder Zone.

Die Architekten

Die Auswahl der Architekten oblag den Bauherren. Um sicherzustellen, dass nur ‚regimetreue‘, in ihrer ‚Baugesinnung‘ einwandfreie Architekten für die Planung der Schlagetersiedlung ausgesucht werden, 5 wurden diese in einer sogenannten „Architektenwahl“ 6 von Peter Grund festgelegt. Eine Gemeinschaft von 20 Architekten machte sich bereits Anfang 1936 an die Arbeit. 7 Wahrscheinlich aufgrund der aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Vergabe der Grundstücke musste man aber dann auf dieses Verfahren verzichten. Lediglich für die stadtseitig zu errichtenden Häuser – die Musterhäuser und die Künstlersiedlung – suchte der Akademiedirektor die Architekten aus, die Architekten der Privathäuser wurden von den Bauherren bestimmt. Der Ausstellungsleitung blieb danach nur noch ein Einspruchsrecht für die äußere Gestaltung der nichtstädtischen Häuser. 8

A703 Die am Rande des Angers gelegenen Häuser, v.l. GS 88, 87, 86, 57 Q MBS 1937.226
A703 Die am Rande des Angers gelegenen Häuser, v.l. GS 88, 87, 86, 57 Q MBS 1937.226

Insgesamt planten 56 Architekten je ein oder mehrere Häuser der Schlageterstadt. Einige dieser Architekten gehörten schon 1937 zu jenem profilierten Kreis „der besten Architekten Deutschlands“, so Albert Speer, der die Architektur des Naziregimes in erheblichem Maße mitbestimmte. 9 Dazu gehörte beispielsweise Helmut Hentrich, der bei Hans Poelzig studiert hatte, einem Architekten, der „unkonventionelle Bauformen fand“ und eher modern baute. 10 Durch Reisen ins Ausland und Besuche bei Frank Lloyd Wright und Richard Neutra war Hentrich zwar mit dem Neuen Bauen vertraut, dennoch passte er sich den Forderungen der nationalsozialistischen Ideale an und praktizierte bis zum Kriegsende eine bodenständige Bauweise, um danach wieder zu den Formen des ‚International Style‘ zurückzukehren. In Düsseldorf plante er z.B. 1955 das Dreischeibenhaus. 11 Auch Rosskotten und Wach gehörten schon während des ‚Dritten Reiches‘ zu dem erlesenen Kreis der begehrtesten Architekten, was sich auch nach dem Kriege nicht ändern sollte.

Wo es der Zeitgeist verlangte, wussten sich diese Architekten einer traditionellen Bauweise anzupassen, z.B. bei der Planung von im offiziellen Auftrag zu errichtenden Privathäusern oder auch bei der Errichtung der HJ-Heime. 12 In anderen Bereichen, vor allem im Industriebau, war eine Modifizierung des Baustils nicht notwendig und somit bedeutete hier weder 1933 noch 1945 ein Bruch in ihrem Schaffen. Vielmehr ist die Kontinuität ihrer Arbeiten von der Weimarer Zeit über das ‚Dritte Reich‘ bis hin zum Wiederaufbau nach dem Krieg ungebrochen. Die Architekturelite des ‚Dritten Reiches‘ behielt z.B. als Planer für den Wiederaufbau der zerstörten deutschen Städte auch nach 1945 ihre bestimmende Position.

Eine Ausnahme stellte der Architekt Brink dar, der sich nach dem Krieg deutlich gegen das Naziregime stellte. Er war Mitbegründer des Düsseldorfer Architektenrings und ging in dessen Namen mit einem mehrseitigen Dokument gegen die Wiederaufbauvorschläge des verantwortlichen Architekten Tamms an. Die Mitglieder des Architektenrings forderten, dass Tamms‘ ’neue‘ Pläne zur Fortsetzung einer axialen Stadtplanung eingestellt werden und verlangten statt dessen einen Neuaufbau, der den „lebendige(n) Menschen mit all seinen Bedürfnissen“ berücksichtige. 13

Die Ausstellungsleitung sah es für die Architekten offensichtlich als besonders erstrebenswert an, ein Haus in der Schlagetersiedlung bauen zu dürfen. Daher erwartete sie, dass die Planer zumindest bei den stadtseitig zu errichtenden Häuser für ein geringes Honorar oder sogar kostenlos arbeiten würden – schließlich handele es sich um ein gemeinnütziges und prestigeträchtiges Projekt. Diese Ansicht wurde aber von den Architekten nicht geteilt. Besonders Ingo Beucker, Hanns Hübbers und Hans Junghanns, der bereits als ehrenamtlicher Sachverständigengutachter arbeitete, lehnten jede Kürzung des normalen Architektenhonorars ab. 14

Die Finanzierung der Privathäuser

Die Finanzierung sollte – soweit wie möglich – durch das Eigenkapital der Bauherren erfolgen, der Rest würde durch zwei Hypotheken gedeckt werden. Die erste Hypothek konnte vor Baubeginn bei der Düsseldorfer Stadtsparkasse angefordert werden, während die zweite erst bei der Fertigstellung des Rohbaus von der Stadt ausgezahlt werden sollte. 15 Die Belastung belief sich bei der ersten Hypothek auf 5-9% und bei der zweiten auf 5 oder 6%. 16

Das Bewerbungsverfahren

Ab März 1936 konnten den Bewerbern um die Grundstücke Fragebogen zugesandt werden, die die Ausstellungsleitung über die Wünsche und die finanzielle Lage der zukünftigen Bauherren aufklären sollten. Der Bewerber, der verheiratet sein musste, da Grundstücke nur an Familien abgegeben wurden, 17 hatte neben den persönlichen Angaben wie Name, Wohnort und Beruf die gewünschte Grundstücksparzelle, die veranschlagten Baukosten und die Art der Finanzierung anzugeben.

Den freien Platz für weitere Bemerkungen nutzten einige der Bewerber, um sich mit ihrer jahrelangen Parteimitgliedschaft zu brüsten. Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass nur parteitreue Personen, bevorzugt ‚Alte Kämpfer‘, ein Grundstück erhielten. Insbesondere hatten Angehörige der Stadtverwaltung gute Chancen, ein Grundstück in der Schlagetersiedlung zu erhalten. Der nationalsozialistische Filz in Düsseldorf wurde offensichtlich als herauskam, dass einige Funktionäre der Gauleitung die Stadt gedrängt hatten, ihnen unter äußerst günstigen Bedingungen zu einem Eigenheim zu verhelfen: Den Kaufpreis (zwischen 18.000 und 28.000 RM) sollte die Stadt zu sehr preiswerten Bedingungen zur Verfügung stellen. Wagenführ hatte eingewilligt und man hatte bereits mit dem Bau begonnen, als der Regierungspräsident von der Sache erfuhr. Der Bau der zwölf teilweise gänzlich ohne Eigenkapital errichteten Häuser wurde eingestellt, als Wagenführ im April ’37, kurz vor der Ausstellungseröffnung, vom Regierungspräsidenten beurlaubt wurde und fast handstreichmäßig sein Nachfolger, Otto Liederley, 18 zunächst kommissarisch, zu seinem Nachfolger ernannt wurde. Liederley war nicht Mitglied der Gauclique und daher dem Projekt nicht wohlgesonnen. Er stoppte nicht nur den Bau der Häuser durch die Verweigerung der zweiten Hypothek, sondern wandte sich ebenfalls an den Regierungspräsidenten, der dem Reichsministerium des Inneren mit der Bemerkung Bericht erstattete, dass die Zusagen mit den Vorschriften über eine „pflegliche Behandlung des Gemeindevermögens der deutschen Gemeindeordnung“ kaum zu vereinbaren seien, zumal es sich „nicht um Kleinsiedlungshäuser handele, sondern um tatsächliche Eigenheime“. Zwar wurde das Verfahren als unrechtmäßig anerkannt, um das Ansehen der Partei durch stillgelegte Baustellen aber nicht zu gefährden, und „um die Handwerker nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen“, wurde die zweite Hypothek trotzdem gewährt. 19 Der Leiter des Gaupropagandaamtes Brouwers war einer der neuen Eigenheimbesitzer. Sein Haus stand in der Schlageterstadt auf Grundstück 46.

Auch der Gauleiter selbst baute ein Haus in der Schlageterstadt. Auf dem exponierten Grundstück 93, mit direktem Blick auf den Rhein, ließ er sich für 50.000 RM ein luxuriöses Domizil errichten, was natürlich der Düsseldorfer Bevölkerung nicht verborgen blieb. Ein Flugblatt fragte: „Florian, woher hast du die 50.000 Mark?“, woraufhin Florian für die Ergreifung des Autors eine Belohnung von 5.000 RM aussetzte. Kurz darauf erschien das nächste Flugblatt: „Florian, woher hast du die 55.000 RM?“. 20

Professor Grund baute ebenfalls in der Schlagetersiedlung, in direkter Nachbarschaft zum Gauleiter, mit dem gleichen freien Blick über den Rhein und seine vielbeschworene „weite rheinische Landschaft“. Arnold Emundts, ein weiteres Mitglied der Ausstellungsleitung und Nachfolger Grunds in der Oberaufsicht über den Bau der Schlageterstadt, baute nicht nur ein Musterhaus, sondern auch sein Privathaus, welches im Gegensatz zu dem Musterhaus pünktlich zur Ausstellungseröffnung fertiggestellt wurde. Man kann davon ausgehen, dass sich etwa 200 – 250 Personen im regulären Verfahren um die Grundstücke beworben hatten; 21 im Januar 1936, vor der Bekanntgabe der Baubedingungen, galten laut Grund bereits 40 Häuser als „finanziell gesichert“. 22

Die Baubedingungen

Noch im März wurden die folgenden Baubedingungen veröffentlicht:

„BAUBEDINGUNGEN

I. Baugrundstücke
Die Baugrundstücke sind und bleiben Eigentum der Stadt Düsseldorf. Ein Verkauf findet nicht statt. Die Grundstücke sind zwischen 400 und 700 qm groß.

II. Häuser
Es dürfen auf den Grundstücken nur Einfamilienhäuser gebaut werden, die ausschließlich vom Bauherren und seiner Familie bewohnt werden dürfen. Vermietung ist nicht statthaft. Für jedes Grundstück ist nach Lageplan eine bestimmte Bauart und ein bestimmter Preisrahmen vorgesehen. Die Preisrahmen sind folgende:

a) Häuser von etwa 7.500 RM reinen Gebäudekosten
b) Häuser von etwa 9.000 “
c) Häuser von etwa 14.000 “
d) Häuser von etwa 15.500 “
e) Häuser von etwa 20.000 “
f) Häuser von etwa 40.000 „

III: Erbbauzins
Für das Erbbaurecht ist jährlich ein Erbbauzins zu zahlen, der nach der Lage des Grundstücks sowie der Art und Größe des auf ihm zu errichtenden Hauses gestaffelt ist. Der Erbbauzins beträgt im Falle

II a) 20 Pfg/qm und Jahr
II b) 25 Pfg/qm und Jahr
II c) 30 Pfg/qm und Jahr
II d) 30 Pfg/qm und Jahr
II e) 40 Pfg/qm und Jahr
II f) 50 Pfg/qm und Jahr

IV Anliegerkosten
Außer den reinen Gebäudekosten hat der Bauherr noch die sogenannten Anliegerkosten zu tragen. Darin sind eingeschlossen Straßenfreilegung, Straßenbau, Kanalbau, Straßenbeleuchtung, Anschlüsse für Gas, Wasser, Elektrizität und Kanalanschluß zum Haus. Diese Anliegerkosten sind als feste Beträge an die Stadt zu bezahlen und betragen bei einem Haus zu

II a) 2500 RM je Grundstück
II b) 2500 RM je Grundstück
II c) 3500 RM je Grundstück
II d) 4000 RM je Grundstück
II e) 4600 RM je Grundstück
II f) 5600 RM je Grundstück

V. Gestaltung der Häuser
Die Häuser sollen sich im Charakter, also in der Größe, Abmessung, im Aufbau und der Materialverwendung, den Musterhäusern anpassen, welche von den einzelnen Typen durch die Ausstellungsleitung errichtet werden. Jeder Bauplan ist der Ausstellungsleitung zur Begutachtung und zur Genehmigung einzureichen. Die baupolizeiliche Genehmigung wird hiervon nicht berührt und ist jeweils gesondert einzuholen. Ein Planexemplar des endgültig von der Ausstellungsleitung und der Bauleitung genehmigten Projektes verbleibt der Ausstellungsleitung.

Die von dem Bauherren zu beauftragenden Architekten müssen der Ausstellungsleitung genehm sein. Pläne der Musterhäuser sowie Baubeschreibungen, welche die äußere Gestaltung und Verwendung von Material usw. erkennen lassen, liegen im Ausstellungsbüro auf.

Die Ausführung der Häuser erfolgt durch private Unternehmer auf Kosten der Bauherren. Den Unternehmer kann der Bauherr selbst wählen. Die Ausführung unterliegt der sachverständigen Aufsicht durch die künstlerische Oberleitung der Ausstellung. Anordnungen der Oberleitung muß stattgegeben werden.

VI. Gartengestaltung
Außer den Gebäudekosten sowie den Anliegerkosten hat der Bauherr auch die Kosten der Gartengestaltung zu tragen. Die Gartengestaltung, die Einfriedung des Grundstücks usw., erfolgt ebenfalls nach einem einheitlichen Plan unter der Aufsicht des von der Ausstellungsleitung dafür gewonnenen Gartengestalters und des Gartenamtes der Stadt Düsseldorf. Mustergärten werden bei den Musterhäusern angelegt. Die Entwürfe für Gärten und Einfriedung sind der Ausstellungsleitung zur Genehmigung einzureichen. Die von den Bauherren mit der Anfertigung der Entwürfe zu beauftragenden Gartengestalter müssen der Ausstellungsleitung genehm sein.

Der vorhandene Baumbestand wird nach dem Gesamtplan behandelt; ohne Genehmigung des städtischen Gartenamtes dürfen Bäume nicht gefällt werden. Die stehenden Bäume sind vor Beschädigung zu schützen.

Die Ausführung der Einfriedung und der Gärten erfolgt durch Privatgärtner auf Kosten der Bauherren. Die Auswahl der Privatgärtner ist Sache der Bauherren.

VII. Finanzierung
Die Finanzierung der einzelnen Häuser und der Anliegerkosten erfolgt durch den Bauherren selbst. Die gesamten notwendigen Mittel müssen vor Beginn der Bauarbeiten nachgewiesen und sichergestellt sein [sic!], daß aus ihnen unter Aufsicht der Ausstellungsleitung laufend die Baurechnung usw. bezahlt werden können.

Weitere Auskunft und Beratung wird durch die Ausstellungsleitung erteilt.

VIII. Fertigstellung der Häuser
Sämtliche Häuser müssen bis spätestens 1.12.1936 bezugsfertig sein. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, daß die notwendigerweise im Herbst zu pflanzenden Bäume und Sträucher und sonstigen Pflanzen spätestens im November 1936 gepflanzt werden können. Bis zum 1.4.1937 müssen sämtliche Gärten und Einfriedungen einschließlich der vorgesehenen Pflanzung fertiggestellt sein. Auf unbedingte Einhaltung dieser Fristen ist zu achten.

IX. Zugang zu den Häusern
Die Häuser liegen innerhalb der Ausstellung und müssen während der Ausstellungszeit bewohnt sein. Die Bewohner erhalten für sich, ihre im Haushalt dauernd lebenden Angehörigen, sowie für das Hauspersonal, kostenlose Ausweise zum freien Betreten des Ausstellungsgeländes.

X. Auskünfte und Beratung
Das Bau- und Beratungsbüro der Ausstellungsleitung, Düsseldorf, Uerdingerstraße, erteilt alle gewünschten Auskünfte. Dort liegen:
a. Lageplan der Gesamtausstellung mit eingeteilten Grundstücken
b. ein Modell der Gesamtausstellung mit eingeteilten Grundstücken
c. Modelle der einzelnen Musterhäuser
d. Pläne der einzelnen Musterhäuser
e. Kostenanschläge der einzelnen Musterhäuser
f. Baubeschreibungen der einzelnen Musterhäuser

XI. Erbbauverträge
Zum Abschluß der Erbbauverträge werden die Bewerber durch die Ausstellungsleitung an die städtische Liegenschaftsverwaltung Amt 63 – Mühlenstraße verwiesen.

XII. Rechtsansprüche
Rechtsansprüche aus dieser Zusammenstellung der Baubedingungen können nicht geltend gemacht werden.“
23

Auswirkungen der Baubedingungen

Die Baubedingungen dienten vor allem dazu, die gestalterische Freiheit der Bauherren zu reglementieren. Dies hatte den sicherlich nicht verwerflichen Zweck, für die Ausstellung die Errichtung einer in allen Belangen repräsentative Mustersiedlung zu gewährleisten. Die Finanzierung dabei auf private Bauherren abzuwälzen konnte nur gelingen, weil in Deutschland dringend Wohnraum benötigt wurde und es selbst bei diesen unvorteilhaften Bedingungen willige Bauherren gab.

In einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit haben aber wohl gerade die hohen Baukosten einen Großteil der Interessenten abgeschreckt, denn Ende März hieß es, dass „aufgrund der Ergebnisse bei der Bewerbung um die Siedlungshäuser“ die Bestimmung gelockert werden sollten. Man zog in Erwägung, mehr preiswerten Wohnraum in Form von Häusern zu 7.500 RM/Haus zuzulassen und wollte auch eine größere Anzahl von Haustypen im niederrheinischen Stil erlauben. 24 Notfalls hätte man sogar die Errichtung von Reihenhäusern akzeptiert. 25 So weit ging die Ausstellungsleitung letzten Endes zwar nicht, aber von der Beschränkung auf Haustypen sah man schließlich doch ab. Statt dessen wurden Richtlinien festgelegt, deren Einhaltung durch die künstlerische Oberleitung überwacht wurde.

Der einheitliche Stil in der Bauweise – die „Größe der niederrheinischen Landschaft und die klaren Formen ihrer alten Bauten mußten in der Siedlung anklingen“ 26 – sollte durch die „moderne Verwendung“ der „bodenständigen Materialien des Niederrheins“ erreicht werden, und dadurch, dass „die Weite der Landschaft in den Straßen und Plätzen aufgefangen wird“. 27

Luftschutzkeller

Weitere Baubedingungen wurden baupolizeilich festgelegt. In dem Bauschein, der die gesetzlichen Baubedingungen festlegte, wurde den Düsseldorfer Bauherren 1936 nahegelegt, in den Kellern des Hauses einen Luftschutzraum einzuplanen. Bereits der Oberbürgermeister hatte vorgeschlagen, dass die Errichtung eines solchen Kellerraumes in der Schlagetersiedlung zur Auflage gemacht werden solle, was allerdings nicht geschah. Statt dessen wurden die Luftschutzkeller auf freiwilliger Basis gebaut, was zur Folge hatte, dass nur wenige der Häuser Schutzvorrichtungen besaßen. Die Schutzraumbestimmungen wurden maschinenschriftlich in den Bauschein eingetragen. Dort wurde empfohlen, „im Kellergeschoß einen Schutzraum nach den Bestimmungen des Abschnittes VI der vorläufigen Ortsanweisung für den Luftschutz der Zivilbevölkerung“ einzurichten. In einem Merkblatt des Polizeiamtes der Stadt Düsseldorf für die Luftschutzmaßnahmen in Wohngebäuden war u.a. festgelegt, dass der Schutzraum mindestens 36 cbm Luftinhalt besitzen musste und über eine Gasschleuse von mindestens 6 qm Grundfläche und 12 cbm Luftraum verfügen musste. Weiterhin sollte ein Notausstieg mit den Mindestmaßen 50 cm x 70 cm vorhanden sein, sowie eine Notabortanlage für je 20 Personen. Zur Stabilisierung und Sicherung des mindestens 1,75 m hohen Raums mussten die 25 – 64 cm dicken Wände aus Beton oder Mauerwerk bestehen, es durften keine Gasleitungen durch den Raum oder die umgebenden Mauern führen, der Boden oberhalb des Schutzraums hatte aus schwer brennbarem Belag, wie Linoleum, Steinholz oder Korkestricht, zu bestehen und die Räume sollten zur besseren Abdichtung durch 10 cm hohe Türschwellen voneinander getrennt sein. 28

In dem Musterhaus 46 (GS 20) wurde exemplarisch ein Luftschutzkeller mit einer 3 qm großen Gasschleuse und einem Schutzraum für 6 Personen gezeigt. Dieser wurde ergänzt durch mehrere Luftschutzanlagen der verschiedenen Bauindustrien: Die Halle Stahl und Eisen zeigte eine acht Räume umfassende Anlage, die die Verwendung von Stahl demonstrieren sollte, und die Halle Bauwesen bewies, dass auch aus eisenarmem Materialien wie Beton, Ziegeln und Stahlbeton einfache, aber dem Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 entsprechende Räume hergestellt werden konnten. 29

A745a Gartenfront des von Emundts erbauten Musterhauses GS 20 Q MB 1937.235
A745a Gartenfront des von Emundts erbauten Musterhauses GS 20 Q MB 1937.235

Die Schulung der Architekten

Die Einbeziehung der etwas pathetisch anmutenden „Weite der Landschaft“ – was immer Grund darunter verstanden haben mag – musste durch seinen Bebauungsplan geschehen. Die Verwendung der heimischen Materialien und die Orientierung an der niederrheinischen Bauweise hingegen war die Aufgabe der Architekten. Diesen war daher auferlegt, unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes – knorrigen Apfelbäume, dichte Fliederbüsche und hohe Kastanienbäume 30 – eineinhalbgeschossige Einfamilienwohnhäuser aus dem typisch niederrheinischen, geschlämmten Backsteinmauerwerk zu entwerfen. 31 Besonderer Wert wurde auf die Dachform gelegt: Das vorgeschriebene ’niederrheinische‘ Satteldach musste eine Neigung zwischen 40° und 45° haben und sollte frei sein von schweren Aufbauten, die die klare Form zerstören würden. 32 Große Fenster und Türen sollten garantieren, dass die Einheit von Haus und Garten gesichert war und der Wohnraum ausreichend mit Licht versorgt wurde.

Die Grundrissform und die innere Gestaltung des Hauses konnte sich frei nach den Wünschen der Bauherren richten, alle äußeren Merkmale hingegen hatten streng den Vorstellungen der Ausstellungsleitung zu entsprechen. 33 Dies bezog sich auf jedes nur erdenkliche Detail: Die Methode der Schlämmung war vorgegeben und sollte sich nach den Angaben von Prof. Schmitthenner aus Stuttgart richten, 34 die blaugrauen Dachziegel kamen von einer Firma aus Kleve und waren für alle Architekten verpflichtend, 35 die Regenfallrinnen mussten gusseisern sein, 36 die Sockel der Häuser durften nicht aus Bruchstein bestehen, sondern ausnahmslos aus Klinkern, 37 und selbst die Farbe, mit welcher außen sichtbares Holz wie Fensterrahmen oder Balkenteile geschützt werden sollte, war vorgeschrieben. 38 Alle äußerlichen Veränderungen waren entweder nicht erlaubt oder zumindest genehmigungsbedürftig. Eine farbige Gestaltung der Regenrinnen war genauso verboten wie das Aufstellen von Fahnenmasten oder das Anbringen einer Antenne. Statt dessen gab es je Häuserblock eine Gemeinschaftsantenne. Auch die hölzernen Hausnummern waren verpflichtend und mussten bei der Ausstellungsleitung für 5 RM erworben werden. 39 Eine Beleuchtung der Hausnummern war verboten. 40

Um die einzelnen Grundstücke voneinander abzugrenzen und gleichzeitig die Häuser zu der vielbeschworenen Gemeinschaft zu verbinden, mussten die Grundstücke zur Straße hin durch eine 1,20 m hohe, geschlämmte Backsteinmauer eingegrenzt werden, die wie die Häuser mit grauen Dachpfannen im 40°Winkel abgedeckt wurde. Bewerber, die bereit waren, zu den gegebenen Bedingungen zu bauen, konnten ab Juni 1936 die Erbbauverträge unterzeichnen.

Erbbauverträge

In den Erbbauverträgen wurden im wesentlichen die Bestimmungen festgehalten, die schon in den Baubedingungen zu finden waren. Einige Erweiterungen dienten weiteren Reglementierungen, so wurde festgelegt, dass die Gärten auch nach der Ausstellung ihr Aussehen behalten mussten oder dass alle Häuser bei der Provinzial-Feuerversicherungsgesellschaft der Rheinprovinz versichert werden müssen. 41 Die Versicherungssumme sollte nur mit Zustimmung der Stadt und zur Wiederherstellung des Hauses ausgezahlt werden dürfen. Sogar das Verhalten der Bewohner während der Ausstellungszeit wurde geregelt, indem sie dazu verpflichtet wurden, während der Öffnungszeiten Ordnung und Sauberkeit zu halten und weder „Hauswäsche im Garten oder auf dem Balkon“ aufzuhängen, noch „Teppiche zu klopfen“. 42 Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen stand es der Stadt frei, nach der Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Drittels des Hauswertes von dem Vertrag zurückzutreten. Das Vorkaufsrecht am Ende der 99jährigen Erbbauzeit im Jahre 2.035 lag ebenfalls bei der Stadt, auch hier lag die Entschädigung mit zwei Dritteln des Wertes weit unter dem Marktpreis.

Auffällig ist, dass es keine Vorschrift gab, die die Architekten und Bauherren dazu veranlassen konnte, „alle Baustoffe, die aus dem Ausland kommen oder zu dringlicheren Zwecken benötigt werden“, auszuschalten, obwohl genau dies einige Meter weiter in den Hallen propagiert werden sollte. 43 Gerade die Bauindustrie als „größte Verbraucherin industrieller Erzeugnisse“ 44 besaß die Möglichkeit, die neuen Werkstoffe schnell zu etablieren. Die Präsentation von Wandbelägen, Rohren, Schalterklappen und anderem Baumaterial aus den neuen Rohstoffen in den Siedlungsbauten, wäre eine notwendige Konsequenz gewesen, nachdem die Ausstellung zur Vierjahresplanschau mutiert war. Durch die Verkündung des Vierjahresplans nur wenige Monate vor der Eröffnung der Ausstellung konnte entgegen anders lautender Bekundungen der Ausstellungsleitung eine Realisierung der Forderungen jedoch nicht gelingen.

 [→ weiter]


1. Im Allgemeinen wird in der Literatur die Anzahl der Häuser mit 97 beziffert. Diese Zahl stimmte aber nicht mit der Realität überein, sondern entsprach der Häuseranzahl, die noch im Februar 1936 veranschlagt worden war, StAD xviii 1704, Protokoll vom 8.2.1936.
2. Grund 1937 (e). Gemeint sind Siedlungen wie Dammerstock in Karlsruhe nach dem Entwurf von Gropius, oder Ramersdorf, wo zwar die Straßenführung aufgelockert ist, die Häuser jedoch wie Perlen aufgereiht nebeneinander stehen.
3. Weingarten 1937 (a):353
4. Grund 1937 (a):341
5. StAD iv 566
6. Beucker 1937:590
7. Grund in RLZ (c) vom 15.1.1936
8. Beucker 1937:590
9. Durth 1988:138
10. Durth 1988:57
11. Durth 1988:306
12. Vgl. Kier 1994:40 ff
13. Der Düsseldorfer Architektenring wurde am 27.10.1950 gegründet. Namensgebung evtl. in Anlehnung an die Berliner „Ring-Architekten, die 1927/28 bei der Berliner Weissenhofsiedlung wagten, sich gegen die traditionelle Bonatz- Schmitthenner-Gruppe (sg. „Block‘, meist ältere Baumeister, Stuttgarter Schule) zu stellen, (Teut 19) Zu den Gründungsmitgliedern gehörten Lehmbrock, Benninghof, Pfau, Plücken, Schweflinghaus, Stelmaczyk und Weil, Durth 1988:290
14. StAD xviii 1785, o.D.
15. Der Oberbürgermeister hatte mit der Sparkasse verhandelt und so konnten die Hypotheken von 5% auf 0,75% Zinsen verringert werden, StAD vii 1978, Protokoll vom 21.4.1936
16. StAD iv 18218, o.D.
17. Eine alleinstehende Frau, die sich im April um ein Grundstück bewarb, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie ledig sei. Als sie daraufhin der AL mitteilte, dass sie das Haus mit ihren Geschwistern und deren Kindern beziehen wolle, erhielt sie im Mai `36 die Nachricht, dass nun alle Grundstücke vergeben seien, StAD xviii 1780, Protokoll vom 14.5.1936
18. Liederley stellte sich nicht nur in diesem Fall gegen den Gauleiter, sondern versuchte während seiner kurzen Amtszeit die Struktur der Stadtverwaltung generell zu ändern, indem er das Personal neu ordnete. Florian versuchte von Anfang an, Liederley aus dessen Amt zu heben, was allerdings nicht gelang, da der neue Oberbürgermeister durch die Anti-Florian-Koalition gedeckt wurde. Nach siebenmonatiger Amtszeit starb Liederley überraschend in der Nacht vom 12. auf den 13.11.1937 an den Folgen einer Blinddarmoperation. In der Presse war die Rede von einer „tückischen Krankheit“, vgl. Mitteilungen für die Stadtverwaltung vom Dezember 1937
19. Hüttenberger 1989:500
20. Baumöller 1989:116
21. Die Bewerber erhielten Eingangsnummern, die in der Reihenfolge der Bewerbung verteilt worden waren. Anhand der noch vorhandenen Nummern der letztendlichen Bauherren kann man die Zahl der Bewerber in etwa abschätzen.
22. StAD iv 566, Protokoll vom 13.1.1936
23. StAD vii 1978, Protokoll vom 19.2.1936. Wie die Differenz der Erbpachtpreise dieser Version der Baubedingungen zu der endgültigen Höhe der Erbpacht zeigt, wurde die hier vorliegende Fassung später noch modifiziert. Die endgültige Fassung lag der Verfasserin jedoch nicht vor.
24. Alwin Seifert hatte zwischenzeitlich die Meinung geäußert, dass es ohnehin nicht mehr als zehn verschiedenen Haustypen und -gärten im niederrheinischen Stil gebe, StAD xviii 1705, September 1935
25. Weitere Erleichterung sollte das Entfallen des Verbotes zur Untervermietung schaffen. Kurioserweise war wohl auch ein Baugesuch für ein zweistöckiges bayerisches Haus eingereicht worden, welches jedoch einstimmig abgelehnt wurde, StAD xviii 1704, Protokoll vom 28.3.1936
26. Grund 1937 (a):75
27. Grund 1937 (a):76
28. StAD xviii 1786, o.D.
29. Wiendieck 1937:164; vgl. auch Bauindustrie 34.1937:568-573
30. J.P. 1937:171. Die vorhandenen Bäume galten als besonders wichtig, da andere Mustersiedlungen, die auf Neuland gebaut worden waren, nicht den Reiz der gewachsenen Natur bieten konnten. Die Bedeutung des Baumbestandes wurde immer wieder deutlich gemacht, vgl. Grund (d):342. Der Oberbürgermeister hatte sogar Anfang Januar darum gebeten, dass Straße 12 um zwei Meter nach Osten verschoben werde, um so drei „schön gewachsene Birnbäume“ zu schonen, StAD xviii 1785
31. Grund 1937 (b):79
32. Emundts 1939:97
33. So ließ die AL verlauten: „Alle äußeren Arbeiten sind genehmigungspflichtig.“ StAD xviii 1780
34. In der Baugilde 7.1936:196 heißt es: „Das Backsteinmauerwerk muß zunächst vollfugig gemauert werden, unter Vermeidung des Fugeisens. Die Fuge wird gleich beim Mauern mit der Kelle absolut zugestrichen, wobei es gar keine Rolle spielt, ob etwa etwas Mörtel über den Stein geschmiert wird. Jede fehlende Ecke eines Backsteins wird auf diese Art ebenfalls gleich mit dem Mörtel gefüllt. Es sollen also keinerlei Löcher oder Nester frei bleiben. Die Schlämme selbst besteht aus einem Teil Weißkalk und einem Teil gesiebtem Flußsand. Der Weißkalk wird mit Oel zu einer Emulsion verarbeitet. Dann setzt man den Sand zu und soviel Wasser, bis ein dickflüssiger Brei entsteht, wie so eine schöne, dicke Erbssuppe, so dick, daß er eben noch mit dem breiten Pinsel aufzustreichen geht. Je nach der Farbe des Sandes wird der Ton der Schlämme. Teile des Weißkalks können durch Schwarzkalk ersetzt werden. Der Weißkalk ist jedoch nötig, da sonst keine Emulsion entsteht. Durch das Schlämmen bleibt die Struktur des Backsteins sichtbar, aber das Mauerwerk ist genauso wie im verputzten Zustand geschützt, dies gilt auch für nicht allzuharte Backsteine. Der Preis liegt bei der Hälfte des Preises für Putz.
35. Der blaugraue Handstrich-Hohlziegel der Firma Rütten/Kleve deckte 1 qm/19 Stück und kostete 85 RM pro 1.000 Ziegel. Die Qualität scheint nicht optimal gewesen zu sein, da sich Dachdecker beschwerten, dass sie ungleich seien und sich nicht der Dacheindeckung anpassten, StAD xviii 1785. Auch andere Architekten schienen mit der Qualität der Ziegel nicht einverstanden gewesen zu sein, so lehnte Carl Krieger es ab, die Verantwortung für die Dichtigkeit der Clever Dachziegel zu übernehmen, StAD xviii 1779
36. StAD xviii 1785, o.D.
37. StAD xviii 1779, o.D.
38. StAD, xviii 1779-1792; Hausakte Grundstück 46
39. StAD xviii 1779, Hausakte Grundstück 13
40. StAD xviii 1779, Hausakte Grundstück 13
41. Der Grund für diese Verpflichtung wird offensichtlich, wenn man beachtet, dass Hans Goebbels, der Bruder des Reichspropagandaministers, Generaldirektor der Provinzial-Feuer- und Lebensversicherungen war. Dieser stand zwar in gespanntem Verhältnis zu Gauleiter Florian und dessen Clique, trotzdem konnte er aber durch seine Verbindungen auf ökonomische Unterstützung vertrauen, Hüttenberger:498
42. Erbbauvertrag, StAD iv 391
43. Weingarten 1937 (c)
44. Weingarten 1937 (c)

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